Gestrandet am Flughafen: Flugausfall oder Flugverspätung? So kommst du an dein Geld!
Hatte dein Flug auch schon einmal Verspätung, oder warst du sogar schon einmal von einem Flugausfall betroffen? Ja? Wusstest du, welche Rechte du hast und was du tun kannst, um dein Geld zurückzubekommen? Oder, dass dir überhaupt eine Entschädigungszahlung zusteht? Nein? Dann geht es dir genauso wie mir vor einigen Jahren.
Uns hat es leider zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt erwischt … Gut, wann passen einem Flugausfälle schon einmal in den Kram? Aber wir starteten unsere Flitterwochen direkt einmal mit einer Flugverspätung und damit direkt auch einem verpassten Anschlussflieger. Richtig ärgerlich.
Aber noch viel ärgerlicher war, dass ich damals nur durch Zufall herausgefunden habe, dass mir eine Entschädigung bei Flugausfall zusteht.
Aber eins nach dem anderen. Ich erzähle dir, wie ich überhaupt dazu kam, mich diesbezüglich schlau zu machen und verrate dir, welche Rechte du hast und welche Entschädigungen dir zustehen, falls du einmal von einem Flugausfall, einer Flugverspätung oder -verschiebung betroffen sein solltest.
Der lange Weg in die Flitterwochen …
Flugausfälle und -verspätungen können wirklich jeden treffen. Mein Lieblingsmensch und ich sind schon viel gereist und das selbstverständlich nicht nur, aber auch viel mit dem Flugzeug. Vermutlich hatten wir immer unbeschreibliches Glück, dass es uns in der Vergangenheit noch nicht so häufig passiert ist, aber uns hat es genau auf einer Reise erwischt, die eigentlich unsere schönste hätte sein sollen: unseren Flitterwochen auf Bali.
Diese Reise war alles in allem sehr viel turbulenter, als ich es erwartet hätte, aber mit dem Verpassen eines Fluges aufgrund einer vorangegangenen Flugverspätung fing alles an.
An dieser Stelle kann ich vielleicht schon einmal sagen: Wir haben viel gelernt.
Doch eins nach dem anderen: unsere Reise sollte uns zunächst nach Bangkok, dann nach Singapur und im Anschluss nach Bali bringen. Doch bereits unser erster Flieger hatte 30 Minuten Verspätung. Genau die Zeit, die wir gebraucht hätten, um den Anschlussflug in Paris zu bekommen. Damals bin ich davon ausgegangen, dass wenn man eine komplette Strecke bei einem Anbieter bspw. einer Airline bucht, dieser auch für die Durchführbarkeit verantwortlich ist. Also genau weiß, ob man seinen Anschlussflieger überhaupt erreichen kann – bspw. indem die Gates nicht an entgegengesetzten Enden des Flughafens liegen. Aber Pustekuchen.
Bereits als die Verspätung das erste Mal kommuniziert wurde, machten wir uns Gedanken um unseren Anschluss. Wir sprachen viel mit dem Bordpersonal und baten darum, ggf. schon einmal anzukündigen, dass wir Verspätung hatten, aber das war wohl nicht möglich. Also rannten wir nach der Landung in Paris zum Gate, von dem unser Anschlussflug gehen sollte. Doch keine Chance. Das Gate wurde rund 15 Minuten vor unserer Ankunft geschlossen.
Tragischerweise durften wir dann noch rund 45 Minuten dabei zuschauen, wie unser Gepäck aus dem Flieger geholt wurde, ehe sich das Flugzeug ohne uns auf den Weg nach Bangkok machte.
Schade war, dass ich seitdem immer wieder erlebt habe, wie andere Airlines zu Fernreisezielen auch mal eine Stunde auf verspätete Gäste warteten. Und da ich weiß wie das ist, bin ich als Gast immer gerne bereit, auch solange auf Passagiere zu warten. Meist wird die Verspätung teilweise sogar wieder aufgeholt.
Das Flugzeug ist weg, und nun?
Am Gate selbst war es den Airline-Mitarbeitern leider ziemlich egal, dass hier nun zwei Reisende standen, denen geholfen werden sollte. Man versuchte, uns den Flug 24 Stunden später anzudrehen. Doch das war für uns keine Option. Erst sehr viel Diskussion sorgte schließlich für eine frühere Lösung. Auch von dem Angebot eines Verzehrgutscheins war keine Spur ersichtlich und wir mussten ihn den Mitarbeitern förmlich aus den Rippen diskutieren.
Ich weiß noch genau, wie enttäuscht und wütend wir waren. Nicht einmal wegen der Flugverspätung und dem Verpassen des Anschlussfliegers, sondern allem voran wegen der unfreundlichen Behandlung durch die Airline-Mitarbeiter.
Nun gut, da wir nun ausreichend Zeit hatten, beschloss ich, ein wenig zu recherchieren und stieß dabei auf die Fluggastrechte und las mich ein wenig ein. Ich informierte mich über meine Rechte und meine Laune besserte sich schlagartig. Schnell war klar, dass wir hiergegen vorgehen konnten und auch würden. Also dokumentierte ich alles ganz genau und sammelte alle Belege. Zudem informierte ich mich über Anbieter, die mir dabei helfen konnten, meine Rechte durchzusetzen, denn eins war klar: auf einen jahrelangen Rechtsstreit hatte ich keine Lust.
Für mich stand schnell fest, dass ich mich an MYFLYRIGHT Affiliatelink wenden möchte. Die Handhabung ist einfach und jemand trägt den Rechtsstreit anstelle meiner aus. Und eine Provision wird nur im Erfolgsfall erhoben. Besser geht’s doch nicht. Doch dazu später mehr.
Wichtig ist noch, dass ich mich darauf womöglich nie eingelassen hätte, wenn die Mitarbeiter der Airline freundlicher gewesen wären. Versteh mich nicht falsch, du solltest dennoch deine Rechte kennen, aber als glücklicher und zufriedener Gast wäre ich vermutlich nie auf meine Fluggastrechte gestoßen.
Fluggastrechte
Wusstest du, dass du nicht jeden Flugausfall, -verspätung oder eine Umbuchung einfach so hinnehmen musst? In diesen Fällen hast du einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Entschädigung. Wie die genau aussieht, ist in der EU-Fluggastrechteverordnung EU-VO-261/2004 festgehalten und kann dort eingesehen werden.
Sie besagt beispielsweise, dass du bei einer Verspätung von der Fluggesellschaft versorgt werden musst (z. B. mit Essen und Trinken, einer Möglichkeit zu telefonieren etc.) und, dass dir eine finanzielle Entschädigung zusteht.
Die Höhe dieser Entschädigung ist davon abhängig, wie hoch die zurückgelegten Kilometer sind, also ob es sich um eine Kurz-, Mittel- oder Langstrecke handelt, und mit wie viel Verspätung du letztendlich an deinem Zielflughafen angekommen bist.
Voraussetzungen
Eine Entschädigung bei Flugausfall, -verspätung oder einer Umbuchung klingt gut, oder? Finde ich auch. Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten.
- So gilt die Fluggastrechteverordnung nur in der Europäischen Union. Das bedeutet, dass der Flug entweder in einem EU-Land starten oder landen muss, oder innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten verlaufen muss. Bei einem Flieger, der in der EU landet, außerhalb der Union aber gestartet ist, muss die Fluggesellschaft außerdem einen Sitz in der EU haben. Manchmal kommt es also schon darauf an, wo du deinen Flug gebucht hast.
- Außerdem darf der Flugausfall oder die Flugumbuchung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein. Das bedeutet konkret, dass die Umbuchung oder der Ausfall auf die Fluggesellschaft zurückzuführen sein muss und ggf. hätte vermieden werden können. Das kann Fehlplanung oder ein Defekt am Flugzeug sein. Nicht dazu gehören demzufolge Naturkatastrophen, Streiks oder Terroranschläge.
Wenn die Fluggesellschaft also nichts für die Verspätung kann, muss sie auch keine Entschädigung zahlen. Deshalb solltest du dir den Grund für die Verspätung am besten noch vor Ort schriftlich geben lassen.
Achtung:
Wenn dein Flug ausfällt oder verspätet ist, hast du Anspruch auf eine Entschädigung. Wird dein Flug jedoch umgebucht, ist die Sachlage etwas anders, bzw. muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.
- Wird dir der Flugausfall oder die -umbuchung mehr als 14 Tage vor Flugantritt angekündigt, kannst du eine Erstattung des Ticketpreises verlangen, oder den Flug entsprechend selbstständig umbuchen. Eine finanzielle Entschädigung steht dir dann aber nicht zu, da beides frühzeitig angekündigt war. Wird der Flugausfall oder die -umbuchung hingegen kurzfristig mitgeteilt, bspw. kurz vor Flugantritt, steht dir wiederum eine Entschädigung zu.
Entschädigung bei Flugausfall, -verspätung oder einer Umbuchung: Das steht dir zu
Welche Schadenersatzleistungen dir konkret zustehen, ist von der Dauer der Verspätung und den zurückgelegten Kilometer, also der Länge der Flugstrecke, abhängig.
Konkret gilt, dass du ab einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden einen Anspruch auf eine Entschädigung hast. Ab einer Verspätung von 2 Stunden stehen dir Unterstützungsleistungen, wie etwa Verpflegung, kostenlose Anrufe und E-Mails zu. (Und das, unabhängig davon, wer Schuld an der Verspätung hat!)
Manchmal reichen zwei Stunden jedoch schon aus, um ins Nachtflugverbot zu rutschen, oder dass du am selben Tag nicht mehr befördert werden kannst. Dann ist die Airline dazu verpflichtet, dir ein Hotel sowie einen kostenlosen Shuttle-Service (oder etwas Vergleichbares) zur Verfügung zu stellen.
Entschädigung bei Flugausfall oder -verspätung:
Ab einer Verspätung von 2 Stunden bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km: 250 Euro
Ab einer Verspätung von 3 Stunden bei einer Flugstrecke von 1.500 km – 3.500 km: 400 Euro
Ab einer Verspätung von 4 Stunden bei einer Flugstrecke von bis zu 3.500 km: 600 Euro
So geht’s du vor: Tipps
Du bist von einem Flugausfall, einer Flugverspätung oder einer Umbuchung betroffen? Kein Problem, so gehst du vor:
- Dokumente sichern Die oberste Regel in einem solchen Schadensfall ist es, nach Möglichkeit alles besonders detailliert zu dokumentieren. Das bedeutet, dir idealerweise alles schriftlich geben lassen, wie bspw. den oben genannten Grund für die Verspätung und alle Beleg und Quittungen aufzuheben. Achte darauf, dass die Airline-Mitarbeiter dir bescheinigen, dass die Verspätung nicht auf „außergewöhnlichen Umständen“ beruht. Der Begriff ist zu schwammig. Wenn du kannst, fotografiere Dinge mit der eigenen Handykamera, sofern sie von Vorteil sind, wie beispielsweise die Abflugtafel am Flughafen o.ä.
- Sei freundlich, aber bestimmt Der Moment, in dem die Airline-Mitarbeiter ihren Fluggästen mitteilen dürfen, dass ihr Flug Verspätung hat, oder sogar ausfällt, ist eine pure Stresssituation, denn jeder weiß, was jetzt passieren wird. Die wütenden Fluggäste kommen alle zeitgleich auf sie zugestürmt, um ihre Fragen zu stellen und ihren Unmut über die Situation zu äußern. Viele Mitarbeiter sind dann leicht überfordert – verständlicherweise. Deshalb bleibe freundlich und höflich, denn dann hilft man dir gerne. Außerdem bringt es dir in dieser Situation überhaupt nichts, wenn du aus der Haut fährst. Doch bei aller Liebe, versuche auch bestimmt zu bleiben. Lass dich nicht abwimmeln und lass dir Dinge bescheinigen, wie beispielsweise den Grund der Verspätung.
- Unzureichende Angebote der Airline ablehnen Es kann vorkommen, dass dir die Airline ein Angebot macht, dass eigentlich nicht in eurem Interesse ist. Das passiert manchmal dann, wenn die Mitarbeiter merken, dass du deine Rechte schon ein bisschen kennst und vorbeugen wollen, dass du diese einklagst bzw. auf ihnen bestehst. Denn die Beförderung in einer höheren Klasse, eine umständlichere, dennoch durchführbare Route, oder einer von ihnen überzahlten Zwischenübernachtung kommt die Airline meist günstiger, als dir eine Entschädigung zu zahlen. Bitte lehne diese Angebote ab, denn meist liegen sie weit unter der möglichen Entschädigungszahlung.
So kommst du an dein Geld
Und wie kommst du jetzt an deine Entschädigungszahlung?
Nun, der naheliegendste Weg ist es, die Airline zu kontaktieren. Meist haben sie dafür … irgendwo … ein Formular auf ihrer Webseite. Manchmal gut versteckt …
Ich gebe zu, dass ich keine Lust hatte, mich mit all dem auseinanderzusetzen und habe mich für einen Dienstleister entschieden, der mir dabei hilft, meine Entschädigung einzufordern.
Die Handhabung ist denkbar einfach. Du reichst alle Dokumente ein, erteilst dem Dienstleister deiner Wahl das Mandat und fertig.
Jetzt heißt es abwarten. Du wirst regelmäßig zum Status deines Falls auf dem Laufenden gehalten und erfährst außerdem, ob man Erfolg hatte, oder nicht.
MYFLYRIGHT hilft dir beispielsweise dabei, deine Entschädigung einzufordern.
Im Erfolgsfall (und zwar nur dann) beträgt die Provision 25% (zzgl. der gesetzlichen MwSt.). Wenn du den folgenden Link nutzt, erhältst du 5 % Rabatt auf die Services von MYFLYRIGHT Affiliatelink. Das bedeutet, dass dir nur 20% anstatt 25% Provision berechnet werden.
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Eine Flugverspätung, eine -umbuchung, oder gar ein Flugausfall sind ziemlich ärgerlich. Aber du musst das nicht einfach so hinnehmen. Wenn du deine Rechte kennst und einen guten Partner an deiner Seite hast, der dir dabei hilft, eine Entschädigung bei Flugausfall oder -verspätung durchzusetzen, ist alles nur noch halb so wild. ;)
Warst du schon einmal in einer solchen Lange? Und wenn ja, wie bist du vorgegangen?
Lass es mich doch gerne in den Kommentaren wissen.
Disclaimer: Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit MYFLYRIGHT entstanden. Meine Meinung bleibt davon allerdings unberührt.